
Heute hat der Europäische Gerichtshof ein wegweisendes Urteil (Az. C-442/09) gefällt. Der Eintrag von Pollen aus genetisch verändertem Mais in Imkereiprodukte ist demnach nicht zulässig. Das gilt auch für alle Lebensmittel, die solchen Honig enthalten.
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Kategorie: tough luck
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Die Bienen haben Grund zum Jubel




