Kategorie: law

  • Persönlicheitsrechte auf dem Scheiterhaufen

    Die Tagesschau berichtet, dass ein US-Gericht den Kurznachrichtendienst Twitter zur Herausgabe von Daten im Zusammenhang mit dem Enthüllungsportal WikiLeaks aufgefordert habe.

    Twitter wollte sich zu dem Fall zunächst nicht äußern und teilte lediglich mit, dass es zu seinen Grundsätzen gehöre, Nutzer über Anfragen – wie von Regierungsseite – zu informieren. Aus der auf der Internetseite salon.com veröffentlichten Vorladung an den Kurznachrichtendienst vom 14. Dezember geht hervor, dass die angeforderten Informationen „relevant für laufende strafrechtliche Ermittlungen“ seien. Zugleich wurde Twitter davon in Kenntnis gesetzt, dass es weder Assange noch die anderen Betroffenen über die Vorladung informieren dürfe.

    Es stellt sich die Frage, ob auch andere Internetdienste ähnliche Aufforderungen von US-Behörden erhalten haben, denn Twitter hat – gemäß seinen Grundsätzen – diese Tatsache den betroffenen Nutzern und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, obwohl ihm das in dem behördlichen Schreiben zunächst[3. am 5. Januar ist dieser Geheimhaltungsteil dann außer Kraft gesetzt worden, worauf die Unterrichtung seitens Twitters dann erfolgt ist] untersagt worden ist.
    Das Faximile der behördlichen Aufforderung ist bei Salon verlinkt.[1. Zitat: IT IS FURTHER ORDERED that the application and this Order are sealed until otherwise ordered by the Court, and that Twitter shall not disclose the existence of the application or this Order of the Court, or the existence of the investigation to the listed subscriber or any other person, unless and until authorized to do so by the Court.]
    An diesem Beispiel [2. des hier exekutierten amerikanischen Gesetzes] kann man sehen, wozu eine Vorratsdatenspeicherung genutzt wird.

    Fire in the Forest; copyright 2011: Georg Berg

  • Sitzen

    Sattel; copyright 2010: Georg Berg

    Bradley Manning der verdächtigt wird, Wikileaks geheimes Material zugespielt zu haben, „sitzt“ seit fünf Monaten ohne verurteilt zu sein unter erbärmlichen Haftbedingungen in einer kleinen Einzelzelle, in der er sich nicht sportlich betätigen darf. Er hat keine Bettdecke, kein Kopfkissen und muss nachts alle Kleidungsstücke abgeben. Tagsüber bekommt er eine Stunde „Freigang“ in einem kleinen Raum, in dem er nur Achten laufen darf. David House hat mit ihm gesprochen.

  • Sicherheit?

    Babyklappe

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    Ich stelle mir vor, dass Julian Assanges Leben in der Obhut der britischen Justiz sicherer ist als im Frontline-Club. Denn nach einigen Blicken hinter die Kulissen der internationalen Politik bekommt man eine Ahnung davon, was alles möglich ist. Im Australian äußert sich Assange selbst und beklagt, dass sich sein Heimatland nicht schützend vor ihn gestellt hat.

    Das amerikanische Außenministerium wird übrigens im nächsten Jahr den Tag der Pressefreiheit ausrichten. Kommentare dazu auf der Facebook-Seite.

  • Feine Gitter

    Statue

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    Für WikiLeaks wird es immer schwieriger. Nach Amazon[1. besonders bigott: Amazon sperrt den Server, verkauft aber die Wikileaksinhalte in seinem Kindleshop. Acht Stunden später allerdings ohne die eigentlichen Cable-Inhalte] und EveryDNS hat auch die auf Daten-Visualisierungen spezialisierte Firma Tableau-Software die Zusammenarbeit beendet.

    Die American Civil Libertys Union (ACLU) hat eine Erklärung gegen die Verurteilung WikiLeaks veröffentlicht. Darin heißt es:

    Wir bezweifeln zutiefst, dass eine Strafverfolgung Wikileaks verfassungsgemäß ist. Amerikanische Gerichte haben klargestellt, dass das First Amendment unabhängige Dritte, die Verschlusssachen veröffentlichen, schützt. Wikileaks zu verfolgen, käme der Verfolgung von Presseerzeugnissen gleich, die ebenfalls aus denselben Quellen veröffentlicht haben. Wenn Medien strafrechtlich für die Veröffentlichung durchgesickerter Informationen zur Verantwortung gezogen werden können, hätten wir nie über die Geheimgefängnisse der CIA erfahren. Eine Strafverfolgung bedroht den für die öffentliche Debatte notwendigen investigativen Journalismus.

    Die amerikanische Öffentlichkeit sollte zur Beurteilung ihrer Regierung nicht auf Wistleblower angewiesen sein.

  • Kirche mahnt ab

    Auf das Beichtgeheimnis verlässt sich der katholische Sünder gerne. Wenn über mögliche Verfehlungen der Institution Kirche aber nicht im Beichtstuhl sondern öffentlich gesprochen wird, bemüht sie Rechtsanwälte, um den Austausch von Meinungen und Informationen zu unterbinden.

    Stefan Niggemeier ist jetzt abgemahnt worden

    In seinem Blog hatte er über Einstweilige Verfügungen des Bistums Regensburg u. a. gegen den Spiegel berichtet.

    Dabei könnte die Aufbereitung der Kindesmissbrauchsfälle heilsamer für die Kirche sein als jede geheime Buße.

  • Offener Brief an den Verwaltungsrat des ZDF

    Bis morgen kann man noch den Offenen Brief im Internet unterzeichnen.
    Er steht auf der Website von telemedicus.info

    Die AGRA (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse) weist darauf hin.