Pressemitteilungen zum aktuellen Thema Feinstaub / 1.BImSchV
Alle Feuerstellen im aktuellen ATTIKA-Sortiment unterbieten die Grenzwerte der 1. Stufe deutlich und dürfen somit auch nach dem 1.1.2015 weiter betrieben werden. Die meisten ATTIKA-Feuerstellen wurden in Deutschland nach dem 1.1.1995 verkauft und dürfen ohne eine Nachrüstung bis Ende 2024 betrieben werden.
Genau nachprüfen kann man das in der Datenbank des HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik.