2.2
Das Ganztagskonzept der Schule ist Teil des Schulprogramms, über das die Schulkonferenz gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 1 SchulG entscheidet. Bei der Konzeption, Durchführung und Umsetzung des Ganztagskonzepts sind die Eltern der angemeldeten Kinder in besonderem Maße zu beteiligen.
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