Runderlass vom 31. 7. 2008 des Schulministeriums NRW

2.2

Das Ganztagskonzept der Schule ist Teil des Schulprogramms, über das die Schulkonferenz gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 1 SchulG entscheidet. Bei der Konzeption, Durchführung und Umsetzung des Ganztagskonzepts sind die Eltern der angemeldeten Kinder in besonderem Maße zu beteiligen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.