Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit
Okklusion (Zusammenbiss)
Mängelgutachten
Mängelrüge bei Zahnersatz, engl.: notice of defects, complaint; wurde ein Zahnersatz nicht nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst angefertigt und/oder ist es dem Patienten unmöglich, damit eine Kaufunktion auszuüben bzw. wurde keine kosmetisch akzeptable Rehabilitation ereicht, so ist dem Behandler zunächst Gelegenheit zur kostenlosen Nachbesserung zu geben, welche durchaus aus mehreren Sitzungen (~ 4) bestehen kann. Wird dabei dem offensichtlich bestehenden Mangel nicht abgeholfen, so muss die zahnärztliche Arbeit gutachterlich überprüft werden um abzuklären, ob eine – für den Patienten kostenlose – Neuanfertigung und/oder Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können. Ohne ein derartiges Vorgehen (z.B. einfach eine andere Praxis aufsuchen, eine Neuanfertigung durchführen lassen und die Erstanfertigung nicht zu bezahlen) kann es häufig Probleme derart geben, dass der strittige Corpus delicti nicht mehr im Originalzustand ist und deshalb juristisch nur noch einen untergeordneten Wert hat.
Prinzipiell gibt es die Möglichkeiten der Erstellung eines Mängelgutachtens, eines selbstständiges Beweisverfahrens oder eines Schlichtungsverfahrens, wobei ersteres bei Gesetzlich Versicherten die Regel und nach Absprache mit der Krankenkasse kostenlos ist. Zu bedenken ist vor Einleitung eines der Verfahren immer, dass nach dem Dienstvertrag nur die fachlich korrekte Ausführung, nicht aber ein Erfolg geschuldet wird.
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